Endlich ist die Kuh vom Eis. Mit den NfL II-23/12 vom 22.03.2012 hat die DFS die schon lange in der ultraleichten Szene erwarteten Regularien für die neue 120kg-Klasse veröffentlicht, die vom LBA am 27.02.2012 herausgegeben worden sind. Rechtzeitig zur AERO 2012 in Friedrichshafen (18.-21.04.2012), gibt es nun auch für Konstrukteure und Herstellungsbetriebe eine rechtliche Basis, auf der Neuentwicklungen in der 120kg-Klasse in Angriff genommen werden können.
Die neue Vorschrift wird nicht nur die Konstruktion interessanter Leichtflugzeuge beflügeln, sondern auch die nachfolgende Verbreitung. Schließlich wird damit ein neuer Käuferkreis erschlossen, der sich die hochgezüchteten (und teuren) UL´s bis 472,5 kg eben nicht leisten kann.
Das "ELF" vom polnischen Hersteller Ekolot ist eines der neuen Generation von leichten Luftsportgeräten, das in die neue 120er-Kategorie passen wird.



Ebenfalls interessant dürften Modelle von Belite aus den USA sein, die sehr kostengünstig sind und auch als Kit zum Eigenbau angeboten werden. Ob sie allerdings die Prüfkriterien gemäß der neuen LFT-L erfüllen, ist zum derzeitigen Zeitpunkt nicht bekannt.



Ausführliche Informationen zur neuen 120kg-Klasse und den geschichtlichen Werdegang gibt es auch auf Ultraleicht120.de, der Infoseite von Mike Anderson. Absolut lesenswert!
Die Eckdaten der neuen Lufttüchtigkeitsforderungen für aerodynamisch gesteuerte Luftsportgeräte bis 120 kg Leermasse (nicht motorisiert und motorisiert) (LTF-L), so die offizielle Bezeichnung der neuen Bibel für die Musterprüfung,nachfolgend in Kürze: (Originaltext aus der LTF-L)
LTF-L 3 Anwendbarkeit(a) Diese Vorschrift enthält die Mindest – Lufttüchtigkeitsforderungen für die Musterprüfung von nicht motorisierten oder motorisierten Luftsportgeräten, die die folgenden Bedingungen erfüllen:
nicht motorisiert:
1) höchstens 2 Sitze
2) eine Strukturmasse von höchstens 80 kg in der einsitzigen Version und 100 kg in der zweisitzigen Version
motorisiert:
3) Verbrennungsmotor
4) einsitzig
5) eine maximale Abflugmasse von 260 kg
6) eine maximale Flächenbelastung von 25 kg/m2
7) ein maximales Tankvolumen von 25 Litern
8) eine Strukturmasse von höchstens 100 kg
Für nicht motorisierte und motorisierte Luftsportgeräte gilt gleichermaßen:
9) Die Begrenzung der Strukturmasse gilt als erfüllt, wenn die zugelassene Leermasse mit allen Instrumenten,
Ausrüstungen, Einbauten und Rettungsgerät 120 kg nicht überschreitet.
10) Eine rechnerische Mindestgeschwindigkeit bei höchstzulässiger Flugmasse in Landekonfiguration von höchstens 55 km/h.
Interessant ist hierbei Pkt. 9 der Vorschrift, der evtl. auftretende Missverständnisse bez. Strukturmasse und Leergewicht ausräumt.
Die neue 120kg-Klasse (Luftsport-Magazin April/Mai 2012)
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Klaus Burkhard
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Kommentare
Tja - wie immer die selben stumpfen Kommentare. Zwingt Euch denn jemand so ein Ding zu fliegen ?
Aber es darf ja nicht sein, dass ein anderer Spaß daran hat während man selber sein trostloses Dasein fristet, oder ?
Und wer des Lesens mächtig ist kann feststellen, dass der Betreiber der Homepage eine SB5 besitzt und daher wohl keine K6 benötigen wird.
(Ich kenne Ihn nicht persönlich, habe aber die ständige Nörgelei und das Schlechtmachen von Allem mehr als satt...)
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